Stand: 30.03.2023 13:45 Uhr
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV wegen Epo-Dopings für zwei Jahre gesperrt. Der Verteidiger sowie der HSV kündigten an, in Berufung zu gehen.
Zuvor hatte der DFB am Donnerstagmittag das Urteil in dem Verfahren verkündet, das sich zu einem Grundsatzstreit über die Epo-Analytik entwickelt hatte. "Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte 'nicht-spezifische Substanz', womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt", erklärte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.
DFB geht nicht von "strukturiertem Doping" aus
Vuskovic hatte ursprünglich - wie bisher bei Epo-Vergehen üblich - eine vierjährige Sperre gedroht. Davon sei das Sportgericht laut Oberholz jedoch "bewusst abgewichen. Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an Epo, sodass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann. Die Auswirkungen einer langen Sperre würden einen 21 Jahre alten, noch im Entwicklungsprozess befindlichen Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht", sagte der vorsitzende Richter.
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HSV-Vorstand Boldt: "Werden Berufung einlegen"
HSV-Vorstand Jonas Boldt kündigte an, innerhalb der Frist von einer Woche Berufung gegen das Urteil vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen. "Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", sagte Boldt.
Auch die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschlands (NADA) sowie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) können in Berufung gehen. Sie werde die Urteilsbegründung prüfen, so die NADA.
A- und B-Probe bei Vuskovic positiv
Vuskovics Sperre läuft rückwirkend ab dem 15. November 2022. Seitdem ist der Abwehrspieler bereits gesperrt. Bei einer Trainingskontrolle am 16. September des vergangenen Jahres war in der A- und B-Probe seines Urins körperfremdes Epo festgestellt worden. Eine von der Vuskovic-Seite geforderte C-Probe ließ das Sportgericht nicht zu. Der Verteidiger bestreitet, gedopt zu haben.
Oberholz entgegnete bei der Urteilsverkündung, dass die Verteidigung den Nachweis eines falschen Doping-Befundes nicht erbringen habe können. Die erhobenen Einwendungen gegen das Analyseverfahren und vor allem gegen dessen Positivergebnis seien letztlich nicht erheblich, um ernsthafte Zweifel an den positiven Epo-Befunden begründen zu können. Die vorgebrachten wissenschaftlichen Erwägungen und Kritikpunkte seien überwiegend eher abstrakter und spekulativer Natur gewesen.
Vuskovic-Seite lehnte einvernehmliche Lösung ab
Das Sportgericht hatte sich nach drei Prozesstagen zunächst nicht zu einem Urteil in der Lage gesehen. Daher hatte der Vorsitzende Oberholz nach dem dritten Verhandlungstag am 17. März "eine schriftliche Entscheidung spätestens innerhalb der nächsten zwei Wochen" angekündigt. Diese wurde nun Vuskovic und dem HSV mitgeteilt. Vor seiner Ankündigung hatte Oberholz vergeblich um eine einvernehmliche Lösung zwischen dem DFB-Kontrollausschuss und der Vuskovic-Seite gesucht.
Nach Informationen des "Hamburger Abendblatt" sei dem Abwehrspieler offeriert worden, nur für ein Jahr gesperrt zu werden. Dies habe er mit Verweis auf seine Unschuld abgelehnt, hieß es.
Fall Vuskovic entfacht Grundsatzstreit über Epo-Analytik
Die Entscheidung des Sportgerichts in dem Grundsatzstreit über die Epo-Analytik ist auch ein Sieg für die WADA. Vier vom HSV engagierte Experten hatten den positiven Befund des von der Welt-Anti-Doping-Agentur akkreditierten Analyselabors in Kreischa einhellig als "falsch-positiv" angezweifelt. Laborleiter Sven Voss versicherte im Gespräch mit dem NDR hingegen, die Probe von Vuskovic sehe genauso aus, "wie eine positive Probe aussehen" müsse. Chefankläger Anton Nachreiner hatte sich der Ansicht angeschlossen. "Ich halte diesen Dopingvorwurf völlig problemlos für nachgewiesen", hatte er in seinem Schlussplädoyer gesagt.
Zugleich hatte er für Strafmilderung plädiert, "für einen 21-jährigen jungen Mann, der vielleicht einmal einen Fehler gemacht hat und bevor man eine wahrscheinlich sehr erfolgreiche Karriere zunichtemachen würde". Vuskovic-Anwalt Joachim Rain hatte keinen Grund für eine Verurteilung gesehen: "Wir beantragen Freispruch, weil Mario Vuskovic nicht gedopt hat."
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