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Schadensbeseitigung: Hohen Neuendorfer sind zur Zahlung verpflichtet - Märkische Onlinezeitung

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Hohen Neuendorf (MOZ) Der Eigenbetrieb der Stadt Hohen Neuendorf hat ein Abwassernetz von 130 Kilometern Länge. Davon bemerken die Einwohner in der Regel nicht viel – außer über die Bescheide von Grund- und Mengengebühr, die jedes Jahr ins Haus flattern. Abgesehen davon, dass der Eigenbetrieb der Stadt schon des Öfteren beklagt hat, dass viel Abfall in der Toilette landet und die Leitungen verstopft, funktioniere das System auch deshalb reibungslos, weil die Leitungen turnusmäßig kontrolliert werden. Innerhalb von zehn Jahren sind alle etwa 10 000 Haushalte der Stadt einmal an der Reihe, weil etwa 1 000 Kamerafahrten im Leitungssystem pro Jahr zu schaffen sind.

Auch davon bemerken die Hohen Neuendorfer nicht viel, es sei denn, es ist ein Schaden im Hausanschluss zwischen dem Haus und dem Kanal in der Straße aufgetreten. Denn dann sind sie es, die zur Kasse gebeten werden, auch wenn sie für den Schaden nichts können, wenn beispielweise der Baum vor dem Haus seine Wurzeln bis in die Leitung streckt oder sich die Rohrleitungen verschoben haben, weil in der Nähe neu gebaut wurde. Auch die Art der Reparatur können sie nicht beeinflussen, denn die Beseitigung von Abwasser und alles, was damit zusammenhängt, ist eine sogenannte hoheitliche Aufgabe, ähnlich wie die Müllabfuhr.

Grundlage für die Rechnung, die in solch einem Schadensfall gestellt wird, ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 2018, nach dem Sanierungsmaßnahmen an den Hausanschlüssen und deren Umgebung nicht Sache der Allgemeinheit sind und deshalb nicht allen Netznutzern angelastet werden dürfen. Das Urteil zog eine Änderung der städtischen Schmutzwassersatzungen nach sich. Früher wurden die Reparaturen einfach über die Gebührensatzung auf alle umgelegt, heute geht das nicht mehr, erläutert Hohen Neuendorfs Stadtsprecherin Ariane Fäscher.

Abwasserleitungen halten in der Regel viele Jahrzehnte. Die Zahl der jährlich auftretenden Schäden an Hausanschlüssen und den Zuleitungen zum Rohr in den Straßen hält sich nach Angaben des Eigenbetriebs in Grenzen: Nach der Kameraprüfung von 2018/2019 waren 37 Hauseigentümer in der Stadt betroffen, sie bekamen, nachdem der jeweilige Schaden behoben wurde, vom Eigenbetrieb Kostenersatzbescheide.

Einige Eigentümer an der Goethestraße und im Frohnauer Wohnpark, die Rechnungen zwischen 2 000 und 4 000 Euro erhalten haben, wollen diese Kostenersatzbescheide nicht hinnehmen. Sie haben Widersprüche eingelegt, die aber abgelehnt wurden. Auf die Möglichkeit, dagegen zu klagen, hat der Eigenbetrieb selber verwiesen.

Das Ansinnen der Gruppe war aber eher nicht die Klage, sondern eine Rücknahme der Bescheide zu erreichen. Allerdings liefen für ein mögliches Klageverfahren auch Fristen, die die Eigentümer notfalls nicht verstreichen lassen wollten. Deshalb drängte die Zeit. In einer Gesprächsrunde mit Bürgermeister Steffen Apelt, seinem Stellvertreter ­Alexander Tönnies sowie Vertretern des Eigenbetriebs und der Wasser Nord GmbH äußerten Vertreter der Eigentümergruppe Anfang Juli ihren Unmut über die Bescheide und erklärten, sie seien zum Teil nicht über den richtigen Zeitpunkt der Bauarbeiten informiert worden. Einige hätten den Eindruck, die Schäden seien nicht ordentlich behoben worden, andere sahen eine Behebung als unnötig an. Auch sei es schwierig gewesen, Einsicht in die Unterlagen, die die eigenen Grundstücke betreffen, beim Eigenbetrieb zu nehmen.

Im Bauablauf sei es zu Terminverschiebungen gekommen, ohne die Anwohner rechtzeitig zu informieren, räumte die Wasser Nord als technischer Betriebsführer ein, berichtete Stadtsprecherin Ariane Fäscher über das Gespräch. Der Eigenbetrieb habe infolge der Kritik die durch die Satzungsänderung neuen Abläufe noch einmal kritisch überprüft und verändert.

Ein weiteres Ergebnis der Runde war, dass alle 37 festgestellten Schäden als Einzelfälle behandelt und noch einmal überprüft werden sollten.

Gegenwärtig arbeite der Eigenbetrieb an dieser Überprüfung, informierte Ariane Fäscher auf Nachfrage. Bis auf einen Fall, bei dem der Kostenbescheid zurückgezogen worden sei, habe die Überprüfung ergeben, dass die Verfahren ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Zuerst seien diejenigen fünf Haushalte nachkontrolliert worden, bei denen bereits Klagefristen zu verstreichen drohten. In zwei Fällen sei von den Betroffenen vorsorglich eine Klage eingereicht worden.




July 20, 2020 at 01:45AM
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